1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Grünflächenpflege und
Gartengestaltung Sebastian Zieger und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und
Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche
gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung
Sebastian Zieger im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
2) Ausdrücklich widerspricht die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger Einkaufs- oder
Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen
entgegenstehen oder diese ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden
diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Firma Grünflächenpflege und
Gartengestaltung Sebastian Zieger schriftlich zugestimmt.
2 Angebot – Vertragsabschluss
1) Die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger hält sich an abgegebene Angebote acht
Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie z. B. Naturprodukte und Pflanzen die
extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher
oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.
3) Bestellt der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere
Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
5) Die von der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger unterbreiteten Angebote und
Preise gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
6) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der
kompletten Massen. Sollten die Mengen nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht einer Preiskorrektur
vor.
7) Für die Erstellung von Angeboten im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus bspw.
Versicherungsfällen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € zzgl. 19% USt., welche bei einer
Beauftragung zur Ausführung als Gutschrift verrechnet wird.
8) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der Firma
Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung
weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und wird mit einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 54,00 €/Std.
zzgl. USt. angesetzt. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese weder vom Auftraggeber noch von Dritten
weiter genutzt werden, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden und sind dem Auftragnehmer
unaufgefordert zurückzugeben. Hier behält sich die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian
Zieger das Recht vor, dem Auftraggeber den Planungsaufwand mit dem o. g. Stundenverrechnungssatz zzgl. USt.
in Rechnung zu stellen und ggf. Schadensersatz geltend zu machen.
9) Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu
benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers, zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur
Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist.
3 Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden
1) Vor Tätigkeitsaufnahme der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger ist der
Auftraggeber verpflichtet, einen von der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger
benannten Mitarbeiter in sämtliche vorhandene technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die
Gesamtanlage einzuweisen sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
2) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich,
sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem
Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Grünflächenpflege
und Gartengestaltung Sebastian Zieger durch etwaige Zulieferanten.
3) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, wie bspw. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen
unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z. B. Seuche, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen
jeglicher Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe,
verlängert sich die Liefer- und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten
Umstände die Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder unmöglich, so werden wir von der Ausführungs-
und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
4) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung
Sebastian Zieger richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln
des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material-
und Produktfreigaben.
5) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger
erst nach der erteilten Auftragsbestätigung, bzw. nach Vertragsunterzeichnung.
6) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
7) Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechtes liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzug – allein bei
der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger. Der Auftraggeber wird davon absehen, den
Mitarbeitern von Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger Weisungen zu erteilen. Bei einem
Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von dadurch entstandenen
Nachteilen frei.
8) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das
Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung
erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-
,
Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens rechtzeitig und
unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Leistungen hierzu, zu denen die Firma
Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert
in Rechnung gestellt.
9) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für
Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.) werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der
Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich sein, trägt allein
der Auftraggeber die Kosten der Bereitstellung.
10) Bei den Mengenangaben in unseren Angeboten handelt es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die
Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue
Nachkalkulation durch den Auftragnehmer ist nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder
Alternativpositionen in unseren Angeboten sind üblicherweise nicht in der vorläufigen Angebotsendsumme
enthalten. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur
sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte anhand des genannten
Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.
11) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten
Leistungen ggf. auch durch einen von der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger
beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen.
4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen, binnen der auf der Rechnung
ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.
2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen;
nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
3) Die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger behält sich das Recht vor, bei
Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 75% des Netto-Auftragswertes vor Beginn der
Baumaßnahmen zu verlangen.
4) Der Auftraggeber zahlt bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung/Abschlagszahlung für die zu liefernden
Materialien in Höhe von mind. 50 % des Netto-Auftragswertes, zahlbar innerhalb der auf der Rechnung
ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Weitere Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt bis
zu 90 % des Netto-Auftragswertes können folgen. Hier gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
5) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Firma Grünflächenpflege und
Gartengestaltung Sebastian Zieger nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur
Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
6) Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist die Firma Grünflächenpflege und
Gartengestaltung Sebastian Zieger berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu
verlangen. Skontovereinbarungen sind nach Überschreitung des Zahlungsziels nichtig und werden
zurückgefordert.
7) Unsere Mahngebühren betragen 5,00 € für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung und je 10,00 € für die 2.
und 3. Mahnung. Danach werden die banküblichen Zinsen der Deutschen Bundesbank, zzgl. USt. berechnet;
mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10,75 % p. a. Die Geltendmachung weiteren Schadens
bleibt vorbehalten.
8) Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber
gewünscht sind und über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot/Kostenvoranschlag, hinaus gehen, werden
nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine
nachgewiesen. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.
Diese zusätzlichen Leistungen sind vom Skontoabzug ausdrücklich ausgenommen, insofern hier keine
anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
9) Als Umsatzsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Umsatzsteuersatz
ausgewiesen und berechnet.
10) Der Verbraucher hat das Recht auf Anrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch uns anerkannt wurden.
11) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir
berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten
Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist und bei Untätig bleiben des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
12) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeiten unter erschwerten auch im Vorfeld nicht
vorhersehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
5 Abnahme
1) Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht
der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der
Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt,
so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigung der Teilschlussrechnung/Schlussrechnung
als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf
von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu
machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches
gilt auch während der Ausführungsphase.
4) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt (3.3 o. ä.) oder
andere unabwendbare, von der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger nicht zu
vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.
6 Maße und Muster
1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten
zulässigerweise abweichen können.
2) Beim Handel mit Naturprodukten können Formen und Farben von den als Beispiel gezeigten Bildern und
Mustern der Materialien (z. B. Natursteine, Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl.
Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüsse, weder den Gebrauchswert noch
die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.
7 Garantie und Gewährleistung
1) Die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger übernimmt die Gewährleistung nur im
Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3
VOB/B zu verweisen.
2) Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.
3) Für von der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger gelieferte Pflanzen
(Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar
nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche
Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine Garantie für
das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber eine solche Anwuchs Garantie, so wird
hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchsgarantie erstreckt sich auf die Dauer
von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb unserer Pflegeleistung,
den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die
richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt (3.3, schwerer Regen…) Wild oder andere
tierische und pflanzliche Schädlinge etc. sind von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchsgarantie handelt
es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
4) Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die
Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger keine Gewährleistung. Dies gilt auch für
Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer
herführen.
5) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum
wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde
wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne
ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine
bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.
8 Datenschutz
1) Die Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger nimmt den Schutz Ihrer
personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre persönlichen Daten vertraulich und entsprechend der
gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften.
2) Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO, der die Vereinbarung von Daten zur Erfüllung
eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
9 Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma
Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der allgemeine Gerichtsstand der Firma Grünflächenpflege und
Gartengestaltung Sebastian Zieger.
2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Grünflächenpflege und Gartengestaltung Sebastian Zieger
werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wird.
Stand: Oktober 2025